Hinweisgebermeldung

Für Elektro Beckhoff hat ein regelkonformes Verhalten höchste Wichtigkeit. Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist eine Grundvoraussetzung für den unternehmerischen Erfolg. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz hinweisgebender Personen, des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben auch Sie die Möglichkeit, uns eine Mitteilung zu machen, sollten Sie in Kenntnis eines jeweils dementsprechend sanktionierten Regelverstoßes sein.

Jede bei uns eingehende Meldung wird geprüft und der Schutz der hinweisgebenden Person wird garantiert. Die Bearbeitung der bei uns eingehenden Hinweise erfolgt streng vertraulich und allen Beteiligten im Verfahren wird während der Aufklärung Schutz und ebenso Vertraulichkeit zugesagt. Weitere Hinweise, auch im Rahmen des Datenschutzes, entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Es wird allen Informationen und Hinweisen nachgegangen. Sie haben die Möglichkeit eine Meldung postalisch (mit dem Hinweis „Hinweisgebermeldung“), telefonisch oder per E-Mail abzugeben. Eine Möglichkeit eines anonymen Meldeweges sieht der Gesetzgeber in den aktuell gültigen Fassungen des HinSchG in Deutschland allerdings nicht vor.

Damit eine Meldung zielführend bearbeitet und dem Hinweis entsprechend nachgegangen werden kann, ist es entscheidend, dass Sie möglichst viele und möglichst genaue Angaben machen. Bitte geben Sie nur solche Hinweise ab, von denen Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen wahr sind. Melden Sie uns bewusst wahrheitswidrige Behauptungen bzw. unwahre Tatsachen, kann dies u. U. sogar strafbar oder bußgeldbewährt sein. Bitte beachten Sie zudem, dass unser Hinweisgebersystem nicht für allgemeine Beschwerden, Kundenbeschwerden oder Gewährleistungsfragen zur Verfügung steht.

Im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz möchten wir darauf hinweisen, dass weitere wichtige Informationen und Bestimmungen im Gesetzestext zu finden sind. Für den vollständigen Gesetzestext und detaillierte Informationen verweisen wir Sie auf die offizielle Veröffentlichung des Hinweisgeberschutzgesetzes. Diese ist in den einschlägigen Gesetzessammlungen oder auf den offiziellen Webseiten staatlicher Institutionen verfügbar.

Folgende Meldewege stehen Ihnen zur Auswahl:

Postalisch oder persönlich:
Elektro Beckhoff GmbH
Hinweisgebermeldung                                                                      
Westweg 6
33415 Verl

E-Mail:
hinweisgeber[at]elektro-beckhoff.de

Telefonisch:
05246 7007 0 (Stichwort: Hinweisgebermeldung)